Direkt zum Hauptbereich

Ist der Heilpraktiker noch zeitgemäß?

Erlaubt ist, was nicht verboten ist. Der Gedanke der Freiheit ist ein hohes Gut, auch im Deutschen Recht. Die Berufsfreiheit ist das wichtigste Wirtschaftsgrundrecht in Deutschland. Das mag dem einen oder anderen nicht passen, aber Gerichte haben oft genug gezeigt, dass sie diesem Grundsatz folgen. Ob man einen Beruf gut oder schlecht ausübt ist juristisch irrelevant. Ob ein Sänger gut singt oder schlecht singt entscheidet der Kunde und nicht das Gesetz. Aber: neben der Berufsfreiheit müssen natürlich bei jedem Beruf Gesetzte, Gebote und Verbote berücksichtigt werden. Der Rechtsstatus und die Auflagen, die mit der Ausübung einzelner Berufe verknüpft sind, haben sich im Laufe der Zeit (z.T. mehrfach) gewandelt. Dazu gehören auch Berufe, die dem Feld der Medizin und dem Gesundheitswesen zugeordnet werden.




Wer heilt hat Recht. Diese Aussage wird ausgerechnet dem Begründer der heute stark umstrittenen Homöopathie, dem Arzt Samuel Hahnemann zugeschrieben. Aber Recht haben, Recht bekommen und im Recht sein müssen nicht immer identisch sein.

Wahrscheinlich heilen 80% der Erkrankungen von selbst, wenn man dem Körper Zeit genug gibt, seine Selbstheilungskräfte zu nutzen. Oft wird durch eine medizinische Behandlung nur die Schwere oder die Dauer günstig beeinflusst. Und viele z.B.  chronische Erkrankungen können letztendlich nie geheilt werden; hier geht es dann "nur" um Verbesserung der Lebensqualität, Schmerzreduktion u.ä..

Interessant in diesem Zusammenhang ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts Karlsruhe von 2004 zum Beruf der Geistheiler/Wunderheiler. In der Urteilsbegründung hieß es damals: „Ein sogenannter Wunderheiler, der spirituell wirkt und den religiösen Riten näher steht als der Medizin, weckt im Allgemeinen die Erwartung auf heilkundlichen Beistand schon gar nicht. Die Gefahr, notwendige ärztliche Hilfe zu versäumen, wird daher eher vergrößert, wenn geistiges Heilen als Teil der Berufsausübung von Heilpraktikern verstanden wird.“ Dieses Urteil dient heute der Begründung, warum der Beruf des Geistheilers in Deutschland juristisch erlaubt ist, egal was der eine oder andere darüber denkt oder bei dem Begriff assoziiert. Auch beim Beruf des Heilpraktikers wird vieles assoziiert. Aber vieles, was dem Heilpraktiker "unterstellt" wird gehört nicht zum Berufsbild des Heilpraktikers, sondern zum Beruf des Geistheilers.

Was gehört nun zum Berufsbild des Heilpraktikers? Das ist nun nicht so einfach zu definieren. Dazu macht es Sinn, sich die Parallelentwicklung der Berufsbilder der Ärzte und der nicht ärztlichen Heilkundler anzuschauen. Bis zur Gründung der ersten Universitäten und die Aufnahme der Mediziner-Ausbildung in deren Ausbildungskanon im 12. Jahrhundert, konnte Heilkunde von jedem ausgeübt werden, wobei jedoch meist Mediziner die Laien beaufsichtigten. Mit der universitären Ausbildung begann die Ära der  "Schulmedizin". Ärzte und Heilbehandler aus dem Volk gingen einige Zeit von gemeinsamen Grundvorstellungen in der Heilkunde aus. ("Die Geschichte der Heilpraktiker" gut zusammengefasst hier). Danach wurden zuerst innere Medizin und Chirurgie streng voreinander getrennt. Die an Hochschulen ausgebildeten Wundärzte wurden in der Folge dann von den handwerklichen Berufen wie Badern und Barbieren getrennt. Die Barbiere dehnten ihre ursprüngliche Friseurtätigkeit im Laufe der Zeit aus wirtschaftlichen Gründen auf den medizinischen Sektor aus. Zwangsläufig kam es zu einer gewisse (hauptsächlich finanziellen) Rivalität unter den einzelnen Gesundheitsberufen (zusammengefasst im Ärzteblatt hier). Dies scheint sich bis heute fortzusetzen.

Die wissenschaftlich ausgebildeten Ärzte bekamen im Laufe der Zeit immer mehr Privilegien (wahrscheinlich durch etwas, was man heute Lobby-Arbeit nennen würde), und die nicht approbierten Heilkundigen parallel dazu immer mehr Auflagen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit. Mitte des 16. Jahrhunderts wurde der Grundstein für das Berufsbild des Heilpraktikers gelegt, und das Ausüben der Heilkunde durch Laien wurde erstmals gesetzlich geregelt. Über die nächsten Jahrhunderte fand ein steter Wechsel zwischen sog. Kurierfreiheit und Kurierverbot statt, nicht selten motiviert von einzelnen Berufsgruppen, den eigenen Status zu sichern oder Reglementierungen zu beschränken (Schon zusammengefasst hier). Nach und nach verboten immer mehr Länder in Europa die Ausübung der Heilkunde für nicht-ärztliche Heilbehandler. Ob dies immer nur mit dem Schutz der Patienten zu begründen ist, darf man schon einmal anzweifeln. Aber der politische Einfluss der Medizin war schon immer enorm. Es wäre im Vergleich nicht möglich, dass die Bäckerinnung den Gesetzgeber dazu bringen könnte, allen Hausfrauen das Brotbacken zu verbieten. In Deutschland erfolgten die ersten Verbote für nicht-ärztliche Heilkundler im 14. Jahrhundert. 1851 wurde dann in Preußen das Kurierverbot ausgesprochen, wonach nur Approbierte die Heilkunde ausüben durften.

Im Jahre 1869 wurde im Norddeutschen Bund eine neue Gewerbeordnung eingeführt. In § 6 wurde lediglich geregelt, dass das Gesetz keine Anwendung auf die Ausübung der Heilkunde finde. De facto hatte dies eine Kurierfreiheit zur Folge. Nach der Gründung des Deutschen Reiches übernahmen auch die anderen Bundesstaaten nach und nach die Gewerbeordnung des Norddeutschen Bundes, so dass zwischen 1869 und 1872 überall im Deutschen Reich die Kurierverbote aufgehoben wurden. Die Regelung führte dazu, dass die akademisch ausgebildeten Ärzte gegenüber den Laienheilern benachteiligt wurden. Während Ärzte eine staatliche Prüfung ablegen mussten, um ihre Approbation zu erhalten, blieben die Laienheilkundigen davon verschont. Die Regierungen der Länder hatten sich gegen die Kurierfreiheit gesträubt, konnten sich aber im Reichstag nicht durchsetzen.1903 wurde die Deutsche Gesellschaft zur Bekämpfung des Kurpfuschertums gegründet, die bis in die NS-Zeit Lobby-Arbeit gegen die Naturheilkunde, Impfgegner sowie die Homöopathie betrieb (siehe Wikipedia). 1939 wurde dann das Heilpraktikergesetz erlassen. Auch wenn es heute retrospektiv als Basis des heutigen Berufs der Heilpraktiker propagiert wird, und damit hin und wieder dem Beruf der Heilpraktiker eine Nazi-Vergangenheit angedichtet wird, so war es eigentlich im Gegenteil als terminaler Todesstoß für die Heilpraktiker geplant. In der ursprünglichen Version sollte es nur noch mit Ausnahmegenehmigung möglich sein, zukünftig als neuer Heilpraktiker zugelassen zu werden, und zusätzlich wurden staatliche Prüfungen zum Beweis der Unbedenklichkeit für die Volksgesundheit implementiert (schön erklärt hier). Zusätzlich wurde mit dem Gesetz die Ausbildung verboten. Da diese Ausnahmegenehmigung wohl kaum jemand erhalten hätte, wären die Heilpraktiker mit diesem Trick einfach nach und nach ausgestorben.

Doch Entscheidungen der Justiz können immer wieder für Überraschungen sorgen. 1952 wurden diese Einschränkungen im Heilpraktikergesetz  gegenüber der früher geltenden Kurierfreiheit als mit dem Grundgesetz nicht vereinbar aufgehoben. Seitdem ist das Heilpraktikergesetz in Deutschland die rechtliche Grundlage für die Ausübung des Heilpraktikerberufes und gilt gemäß § 1 Absatz 1 für jeden, der „die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will.“

Dieser Rechtszustand scheint nun heute wieder nicht jedem zu gefallen. Ein gedanklicher Nachfolger der Deutsche Gesellschaft zur Bekämpfung des Kurpfuschertums, die GEWUP (Gesellschaft zur wissenschaftlichen Untersuchung von Parawissenschaften) hat nun in jüngster Zeit immer wieder die Heilpraktiker aufs Korn genommen, weil deren Therapien unwissenschaftlich und damit wirkungslos eingestuft werden.Bieten Heilpraktiker wirkungslose Therapien an? Das ist weder zu bejahen noch zu verneinen; wissenschaftlich nicht bewiesen ist nicht zwangsläufig unwirksam. Passt der Heilpraktiker heute, in einer Zeit doppelt-verblindeter medizinischer Studien überhaupt noch in unser Weltbild? Was wird kritisiert? Heilpraktiker machen nur eine kleine Prüfung, brauchen keine Ausbildung und stellen damit quasi eine Gefahr für die Patienten dar. Ja, eine geregelte Ausbildung gibt es nicht. Nein, die Prüfung ist keineswegs einfach und ich habe schon viele Medizinstudenten bei der Beantwortung der schriftliche Tests schwitzen sehen. Die mündliche Prüfung vor dem Amtsarzt besteht man (ähnlich wie eine Prüfung als Mediziner im Studium) nicht ohne entsprechende Vorbereitung und die Durchfallquote ist hoch. Ist man damit in der Lage Patienten erfolgreich zu behandeln? Wohl kaum. Aber: neben dem Heilpraktikergesetz muss jeder Heilpraktiker eine umfangreiche Liste anderer Gesetze, Verbote und Verordnungen beachten. Infektionsschutz, Behandlungsverbote für spezielle Krankheiten, Fortbildungspflichten usw. Wenn er einen Patienten fehl behandelt, kann er dafür haftbar gemacht werden. Daher werden in der Praxis nach der Zulassung viele weitere Ausbildungen angehängt, bevor man Patienten behandelt. Die Berufshaftpflichtversicherungsprämien für Heilpraktiker sind sehr gering. Da Versicherungen ungern Geld verlieren, kann man daraus indirekt schließen, dass die Versicherungsleistungen sehr selten in Anspruch genommen werden müssen. Auch wenn sie spektakulär in der Presse publiziert werden, sind Fälle, in denen ein Patient zu schaden kommt, wohl sehr selten (auch im Vergleich zu Patienten, die im normaler ärztlicher Behandlung zu Schaden kommen). Sind die Methoden tatsächlich wirkungslos? Schwer zu sagen. Das Spektrum dessen, was bei Heilpraktikern angeboten wird, ist riesig. Ich selbst biete viele Therapien nicht an, da auch ich deren Wirkung bezweifle oder mich mit der Therapieform nicht auskenne. Aber: ich kenne viele Ärzte, die wie Heilpraktiker homöopathische Behandlungen anbieten. Bei Heilpraktikern wird es belächelt, aber warum nicht im gleichen Mass bei den Ärzten? Für viele IGeL (individuellen Gesundheitsleistungen), die Ärzte anbieten, existieren genauso wenige Wirksamkeitsnachweise wie für viele Therapien, die Heilpraktiker anbieten. Ich will diese Leistungen alle nicht brandmarken, aber will gleiches Recht für alle. Geht es evtl. gar nicht um das Thema Patientensicherheit, sondern sind es doch (wie schon so oft in der Vergangenheit) die Verteilungskämpfe um die Gelder der Patienten? Es gibt fließende Übergänge zwischen Heilpraktikern und Heilern. Vieles, was man Heilpraktikern vorwirft, ist eigentlich die Domäne der Heiler. Es gibt aber auch fließende Übergänge zum Arzt. Vieles, was man dem Heilpraktiker vorwirft, wird ähnlich vom Arzt praktiziert.

Und: wenn jedem Patienten beim Arzt geholfen würde, gäbe es keine Heilpraktiker. Ich habe keinen Patienten, der nicht zuvor bei im Schnitt drei Ärzten/Fachärzten gewesen ist. Und die meisten Patienten kommen auf Empfehlung. Halte ich Ärzte deswegen für überflüssig? Absolut nicht. Aber mit der klassischen Schulmedizin kann nicht jedem geholfen werden. Und oft gelingt dies mit einem alternativen Therapieansatz. Selbstverständlich auch nicht immer. Auch wenn Medikamente in aufwändigen klinischen Studien getestet wurden, und ihre Zulassung erhalten haben, so wirken sie nicht bei jedem Patienten oder jedem Patienten gleich. Wie man heute weiß, kann die Wirkung von Medikamenten von Alter, Geschlecht, Rasse und vielem mehr abhängen. Viel Forschung geht heute in Richtung individuelle Therapie. Ist es aber nicht genau das, was die Naturheilkunde schon bietet? Ist damit der Heilpraktiker nicht die perfekte Ergänzung? Wenn er keinen Schaden verursacht und trotzdem oft genug hilft. Über das angebotene Spektrum der Therapien sollte der Patient dann doch selbst entscheiden dürfen. Dafür gibt es Behandlungs- und Berufsfreiheit in Deutschland.

Bildquelle

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Sind Transfette eigentlich gefährlich?

Immer wieder wird man mit Aussagen zu Fetten konfrontiert, die sich anscheinend widersprechen. Einmal sind z.B. Transfette gefährlich, ein anderes Mal eben nicht. Wie kommt es zu solchen Widersprüchen? Fette sind aus Glyzerin und Fettsäuren aufgebaut. Es gibt nun einmal nicht eine einzige trans-Fettsäure, sondern viele verschiedene. Deshalb gibt es auch verschiedene trans-Fette. Diese unterscheiden sich in der Länge (= Anzahl der Kohlenstoffatome in der Kette), aber auch in der Art und Anzahl der Verbindungen der Atome in den Fettsäureketten. Dabei können zwei Kohlenstoffatome entweder mit einer Einfach- oder einer Doppelbindung miteinander verbunden sein. Kommen in einer Fettsäure Doppelbindungen vor, spricht man von einer ungesättigten Fettsäure, die mit nur Einfachbindungen zwischen den Kohlenstoffatomen heißen gesättigte Fettsäuren. Wenn eine Fettsäure eine Doppelbindung aufweist, kann diese in einer cis- oder einer trans-Anordnung vorliegen: bei cis-Anordnung (cis = diesseiti

Long Covid und Post Vac Syndrom: Wie entstehen sie?

Long Covid und Post Vac Syndrom - Wie entstehen sie? Seit Beginn der Corona-Pandemie haben sich Milliarden Menschen mit Sars-CoV-2 infiziert und es wurden Milliarden Menschen dagegen geimpft. Bei solch hohen Zahlen treten auch seltene Ereignisse mittlerweile gehäuft auf. Dazu gehören Long Covid und das Post Vac Syndrom. Bildquelle Bisher weiss man nicht, warum der Großteil der Infizierten, aber auch der Geimpften keine oder nur geringe Probleme hat. Es gibt jedoch Faktoren, die das Risiko für Long Covid, wie auch Post Vac Syndrom erhöhen. Dazu gehören das Geschlecht (Frauen sind häufiger betroffen), Alter, Übergewicht, Asthma u.a. ( Schieffer und Schieffer, 2022 ). Unter Long Covid versteht man Symptome, die auch nach mehr als 4 Wochen nach einer akuten Infektion oder Erkrankung nicht abgeklungen sind. Das RKI gibt an, dass Long Covid bei 7,5 bis 41 % der Patienten ohne Hospitalisierung auftritt. Das Post Vac Syndrom beschreibt ähnliche Symptome, die sich nach einer Impf

Methylenblau

Methylenblau - gut oder böse? Methylenblau ist eigentlich ein alter Wein in neuen Schläuchen. Seit Jahren wird es immer wieder als ein Geheimtipp zur "Selbstoptimierung" gehandelt. Aber ist es wirklich ein so ungefährlicher Stoff, dass sich Laien damit selbst behandeln können? Bildquelle Methylenblau wurde zum ersten Mal 1876 von dem deutschen Chemiker Heinrich Caro aus Teer hergestellt. In die Medizin wurde die Substanz durch Paul Ehrlich eingeführt. Er verwendete den Farbstoff, um Zellen für die Mikroskopie zu färben. Dabei fand er heraus, dass sich Methylenblau in Parasiten und von Parasiten befallenen Zellen anhäuft. Daraus wurde eine Behandlungsmethode für Malaria entwickelt. Das war der Beginn der modernen Pharmakologie. Seine Wirkung entfaltet Methylenblau durch seine Fähigkeit, als Redox-Mittel zu agieren. Nimmt Methylenblau 2 Elektronen auf, wird es zum farblosen Methylenweiß. Gibt Methylenweiß zwei Elektronen ab, wird es wieder zu Methylenblau. Methyle